§ 1. Allgemeines

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

§ 2. Preise

Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt nach aktueller Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der Liefer- und Versandkosten.Kostenvoranschläge berücksichtigen vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Bei Abweichungen des Rechnungsbetrages zum Kostenvoranschlag von über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit Auftraggeber. Ausgenommen hiervon sind Abweichungen durch gesondert zu berechnende Materialen.

§ 3. Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Arbeit an die vom Auftraggeber mitgeteilte Adresse. Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz verlangen.

§ 4. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§ 5 Haftung

Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die für eine Nachbesserung / Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Rechnung zu mindern bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Schadenersatz

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

§ 8 Arbeitsunterlagen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Arbeitsunterlagen / Daten zur Verfügung, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen, wenn die vom Auftraggeber zugesandten Modelle und Abformungen fehlerhaft sind. Die Kosten für die Rücksendung der Arbeitsunterlagen trägt der Auftraggeber. Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt.

§ 9 Material-/ Zubehörteile

Der Auftragnehmer haftet nicht für Fertigungsmängel die durch vom Auftraggeber angelieferte fehlerhafte Materialien oder Zubehörteile entstehen.

§ 10 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

Die Bezahlung der Arbeiten erfolgt durch Nachnahme, Bankeinzug oder auf Rechnung. Bei Erstaufträgen erfolgt die Auslieferung ausschließlich per Nachnahme. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet der Auftraggeber sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht zulässig.

§ 12 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand gegründet wird. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.